GGL holt Verbände wegen BZgA-Hotline an einen Tisch

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) brachte am 12. Mai 2022 die Verbände der deutschen Glücksspielindustrie an einen (virtuellen) Tisch. Das Ziel: die kostenlose Glücksspielsucht-Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dauerhaft sicherzustellen. Außerdem sollte erörtert werden, welche weiteren deutschlandweiten Suchtpräventionsangebote die BZgA auf Grundlage einer Drittelmittelfinanzierung zur Verfügung stellen könnte.

An der Diskussion beteiligten sich laut GGL der Bundesverband Privater Spielbanken in Deutschland (BupriS), Der Deutsche Spielbankenverband (DsbV) der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB), Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), der Deutsche Sportwettenverband (DSWV), der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) und der Deutsche Lottoverband (DLV).

Der Hintergrund: Die Finanzierung der kostenlosen BZgA-Beratungs-Hotline 0800 1372700 zur Glücksspielsucht muss ab 2023 neu geregelt werden. Für die GGL müsse die Finanzierung der Servicenummer im Sinne einer dauerhaften Lösung auf breite Füße gestellt werden. Alle beteiligten Verbände haben der GGL zufolge in der Gesprächsrunde Interesse signalisiert, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Bisher von DAW und DLTB finanziert

GGL-Vorstand Ronald Benter (Foto links): „Wir verstehen uns als Koordinierungsstelle und als ausgleichende Interessenwahrnehmung für Spieler, Präventionsverbände und Glücksspielanbieter. Wir freuen uns daher, dass es uns gelungen ist, die BZgA und wesentliche Verbände an einen Tisch zu bringen, um die Weiterfinanzierung der Telefonberatung sicherzustellen und auch gemeinsam zu eruieren, welche weiteren Suchtpräventionsangebote die BZgA anbieten kann.“

Vorstand Benjamin Schwanke (rechts) ergänzt: „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Verbände auf eine tragfähige Lösung der gemeinsamen Weiterfinanzierung der bisher dankenswerterweise vom DLTB und DAW finanzierten BZgA-Glücksspiel-Hotline einigen.“

Der Glücksspielmarkt in Deutschland wachse und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit, erklärt die GGL in ihrer Mitteilung. Daher sei es ihre wesentliche Aufgabe, als Koordinator und Mittler mit allen Beteiligten unter anderem über mögliche Ansätze für deutschlandweite Suchtpräventionsangebote zu sprechen. Die Behörde führt weiter aus, dass im GlüStV 2021 zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden zahlreiche Spielerschutzmaßnahmen verankert wurden. Für deren Durchsetzung ist die GGL ab 1.1.2023 verantwortlich.