GGL: Baustelle Spieleprüfung

„Wir haben noch circa 3.000 Spiele zu testen. Pro Spiel dauert der Test circa eine halbe Stunde.“ Viel Arbeit noch für Volker Tittel und sein Team. Tittel ist Referent für virtuelle Automatenspiele in der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Seine Aufgabe besteht darin, zu prüfen, ob die Spiele der legalen Glücksspielanbieter im Einklang mit den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags stehen. Warum seine Arbeit momentan ein Wettlauf gegen die Zeit ist, erklärte er im Rahmen eines Online-Seminars des Behörden Spiegels am 14. Februar, das sich inhaltlich vor allem mit der Spieleprüfung und dem Vollzug gegen illegale Online-Angebote beschäftigte: „Je weniger Spiele dem legalen Markt zu Verfügung stehen, desto attraktiver ist der illegale.“

Kritik am Modus der Prüfung

In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik vonseiten der Online-Glücksspielbranche, sie könne mit ihrem derzeit reduzierten Spielangebot ihrem Kanalisierungsauftrag nicht gerecht werden. „Wir haben kein Interesse daran, Spiele abzulehnen. Aber unsere Entscheidungen sind vertretbar“, stellte Tittel im Rahmen der Veranstaltung klar. Kritik entzündet sich insbesondere am Modus der Spieleprüfung, der von Branchenseite als Hauptverzögerungsgrund betrachtet wird. „Paragraph 22a des neuen Glücksspielstaatsvertrags, der virtuelle Automatenspiele regelt, lässt keinen Interpretationsspielraum zu“, erklärte Tittel in diesem Zusammenhang. „Es ist die Pflicht der Behörde, jedes einzelne Spiel zu prüfen. Die Ermessensfrage spielt hierbei eine wichtige Rolle. Eine maschinelle Prüfung kann es nicht geben.“ Anders als in anderen Jurisdiktionen sieht der Staatsvertrag in Deutschland keine B2B-Lizenzen für Spieleentwickler, geschweige denn eine White List für Spiele vor. So muss jedes Spiel, das ein Anbieter bei der Behörde einreicht, geprüft werden, unabhängig davon, ob ein anderer Anbieter es bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt hat. „Dass alle Anbieter dieselben Spiele einreichen, ist eine falsche Annahme“, so Tittel.

Liste mit Hauptmängel

„Die Branche hat nicht mit diesen Defiziten bei den Spielen gerechnet. Die Spielestudios haben sich im Vorfeld wenig mit der Thematik befasst“, war Tittels Erklärung dafür, warum die GGL so viele Spiele bemängelt – und in der Folge dann auch nicht freigibt. Manchmal seien es Kleinigkeiten, die zu einer Ablehnung führen, zum Beispiel eine unverständliche Spielbeschreibung. Um das Prozedere in Zukunft zu beschleunigen, hat die GGL nach Aussage Tittels eine Liste mit den zehn häufigsten Mängel erstellt und sie den Glücksspielanbietern geschickt – mit der Bitte, sie auch an ihre Content-Lieferanten weiterzuleiten. „Das Problem mit den Spielen ist allen bekannt, jetzt geht es darum, dafür Lösungen zu finden“, so Tittel.

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