„Gerichten unterlaufen argumentative Fehler“

In einer vom Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) veranstalteten Forschungswerkstatt stellte Lucia Franke unter dem Titel „Argumentationstheoretische Analyse glücksspielrechtlicher Entscheidungen“ eine rechtstheoretische Perspektive von Gerichtsentscheidungen vor. Sie bezog sich dabei auf Klagen von Spielern, die in einem illegalen Online-Casino Geld verloren hatten und vor Gericht einen Rückzahlungsanspruch geltend machen wollten.

Franke wies in diesem Zusammenhang auf Argumentationsfehler in den einzelnen Urteilsbegründungen bei unterschiedlichen Spielerklagen hin. In den Urteilsbegründungen seien teilweise einzelne Aspekte unbegründet geblieben bzw. hätte es „Unsauberkeiten“ bei der Begründung der Urteile gegeben. Franke kritisierte die juristischen Positionen der Gerichte bei der Urteilsbegründung – teilweise würden Behauptungen aufgestellt, die dann aber nicht begründet worden seien.

„Gerichten unterlaufen argumentative Fehler und das sind keine Einzelfälle“, fällte Franke ihr Fazit. Sie kritisierte hierbei eine „fehlerhafte Rechtsanwendung“. Bei den Urteilen zu Spielerklagen tun sich Gerichte auch deshalb schwer, so Franke, weil es hierzu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Diese Argumentationsfehler in Urteilen würden Frankes Erfahrung nach vor allem in moralisch oder politisch sensiblen Bereichen auftreten.

Franke studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt, wo sie gerade an ihrer Promotion arbeitet. Gleichzeitig hat sie einen Bachelor in Theoretischer Philosophie.

Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) an der Ruhr-Universität Bochum wird 2022 noch vier weitere Forschungswerkstätten für Glücksspielwesen und Gesellschaft anbieten. Informationen hierzu und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier.