Fun-Games: BAV und FGA geben Gutachten in Auftrag

Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) und der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) haben ein Rechtsgutachten zum Thema illegale Fun-Games beim Augsburger Rechtswissenschafler Prof. Michael Kubiciel in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll laut einer Pressemitteilung der Verbände „die aktuellen Missstände eingehend analysieren und konkrete Lösungsvorschläge zur Erweiterung des relevanten Straftatbestandes anbieten“. Laut Angaben der Verbände wurde das Gutachten dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, zur Verfügung gestellt. Dieses habe den Verbänden seine Unterstützung ausgesprochen und die Informationen an den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, weitergeleitet.

Das Rechtsgutachten legt nach Angaben von BAV und FGA ein besonderes Augenmerk auf die Bedrohung durch illegales Glücksspiel, insbesondere die sogenannten Fun-Games. Diese Spiele operieren ohne Einsatz-Gewinn- oder Verlustgrenzen und sind nicht durch Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen reguliert. „Um dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen, sind gezielte Maßnahmen von großer Bedeutung“, so die Verbände. Dazu gehörten die Stärkung der Umsetzung des geltenden Rechts im Bereich des Automatenspiels und eine Präzisierung der Strafbarkeit der Aufstellung und des Betriebs von illegalen Fun-Games. Die Wirksamkeit des §284 in solchen Fällen sollte für die Strafverfolgungsbehörden signifikant verbessert werden. Das Gutachten liefere hierzu Vorschläge.

In Deutschland sind nach Schätzungen rund 50.000 illegale Fun-Games aufgestellt, Tendenz steigend, so BAV und FGA.

Foto: Andy Meindl, Präsident BAV, und Sabine Dittmers-Meyer, 1. Vorsitzende FGA, gehen gegen das Dauerproblem des illegalen Spiels in die Offensive. © Stefan Heigl, Julia Grudda