Evaluierung der Spielverordnung: Erkenntnisse und Defizite

Prof. Dr. Gerhard Bühringer (TU Dresden, Foto) hat auf sehr breiter Basis die Umsetzung und Wirkung der Spielverordnung untersucht. Seine Studie zur Evaluierung der Spielverordnung hält unbequeme Einsichten bereit. Beim Regelwerk selbst, aber auch bei der Umsetzung durch die Branche sieht er Defizite.

Bühringer stellte die Studie zur Evaluierung der Spielverordnung Mitte Juli im Rahmen der „Digitalen Bochumer Forschungswerkstatt für Glücksspiel und Gesellschaft“ (GLÜG an der Ruhr-Universität Bochum) vor. In den Schlussfolgerungen heißt es etwa, dass die die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Überprüfung zahlreicher Regelungen bestehe. Weiter heißt es auch, dass Regelungsinstrumente nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft basierten. Oder auch dass Verbesserungen zur Reduzierung illegaler Spielangebote notwendig seien. Weitere zentrale Schlussfolgerungen haben wir in der kommenden August-Ausgabe von games & business für Sie zusammengefasst. Hier geht es zu unserem gratis Probeabo.

Aus der Studie ergeben sich Fragen – auch an die Branche. games & business hat sie gestellt. Die Branchenverbände Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) haben uns diese beantwortet. „Prof. Bühringer schont weder Politik und Regulierung noch die Automatenwirtschaft. Er trägt dadurch wohltuende Ausgewogenheit und Umsicht in den glücksspielpolitischen Diskurs“, lautet hier eine der Aussagen. Lesen Sie in unserer August-Ausgabe, was an den Erkenntnissen überzeugt. Und erfahren Sie, mit welchen Mythen aufgeräumt wird oder auch welche „Hausaufgaben“ der Branche gestellt werden. Klar ist für die Befragten – für die Branche stellen die Erkenntnisse der Wissenschaft einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer Optimierung der bestehenden Regulierung“ dar.

Die „Wissenschaftliche Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung“ ist hier online beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem Punkt „Spielverordnung“ abrufbar.