Erfahrungsaustausch für Ordnungsbehörden

„Das Glücksspielrecht ist auch mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine komplexe Materie geblieben, ein Sammelsurium an Fundstellen“, stellte Referent Andreas Ramisch (Foto) gleich zu Beginn des Behörden Spiegel-Seminars zur aktuellen Entwicklung im Glücksspiel- und Gaststättenrecht am 30. März fest. Ramisch kommt aus der behördlichen Praxis als Kommunalbeamter in Forchheim/Oberfranken, wo er Referatsleiter/Stabsstelle Rechtsamt ist.

Er bot den Teilnehmenden aus Ministerien, Ordnungs- und Gewerbebehörden aus verschiedenen Bundesländern einen Überblick über wichtige Änderungen im Glücksspiel und die aktuelle Rechtslage. Grundlage und Thema waren in diesem Kontext zahlreiche detaillierte Infos, etwa zu Geldgewinnspielgeräten oder Aufstellorten. Für Spielhallen, Gastronomie aber auch Wettbüros wurden gewerbe- und ordnungsbehördliche Entscheidungen und Maßnahmen nach dem neuen Glücksspielrecht mit den Teilnehmenden diskutiert. Immer im Blick dabei: die Herausforderungen der kommunalen Verantwortlichen, die in der Praxis auftreten.

Zur Sprache kamen unter anderem Besonderheiten für Bestandsbetriebe und Neuanmeldungen, Fragestellungen zur Erteilung von Erlaubnissen oder Geeignetheitsbescheinigungen sowie das Vorgehen bei illegalem Spiel, etwa im Kontext von Fungames verschiedener Ausprägungen.

Mit Blick insbesondere auf gewerbliche, legale Spielhallen stellte Ranisch fest, dass seinen Erfahrungen nach die Branche im Großen und Ganzen professionell und rechtsgetreu arbeite. Und bekam das auch gespiegelt. Probleme machten hingegen die Situation rund um die Aufstellung in Café-Casinos bzw. der Scheingastronomie.