DOCV und Melchers: Ausblick auf Regulierung

Im Rahmen eines „Regulatory Breakfast“ gab der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) gemeinsam mit der Kanzlei Melchers einen Überblick über die drängenden Themen der Online-Glücksspielbranche für das Jahr 2024. Bei der Online-Veranstaltung am 30. Januar wurden unter anderem die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages und der Austausch der Industrie mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) thematisiert.

Evaluierung und Austausch

Laut Simon Priglinger-Simader (Foto links), Vizepräsident des DOCV, wird die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages besonders wichtig – insbesondere im Hinblick auf die Regulierung. Sie könne allen Stakeholdern, von der Industrie über Regulierungsbehörden bis hin zur Politik, dringend benötigte Orientierung liefern. Allerdings ist nach Priglinger-Simader noch unklar, wann der Bericht mit „beschreibendem Charakter“ veröffentlicht wird. Auch für Michelle Hembury (rechts), Rechtsanwältin bei der Kanzlei Melchers, kann die Evaluierung einen wichtigen Beitrag leisten. Ohnehin beobachte sie eine Lernkurve bei Regulatoren und Industrie. Beim Austausch mit der Regulierungsbehörde GGL wünschen sich die Akteure mehr Austausch und Transparenz. Konversationen seien vorteilhaft für alle Seiten, betonte Priglinger-Simader. Man stehe zwar mit der GGL in einem durchaus guten Kontakt, doch die Bemühungen würden noch nicht ausreichen. Hembury unterstrich, dass der bilaterale Dialog zwischen GGL und Industrie noch nicht immer funktioniert. Ein Beispiel dafür sei die Erhöhung der Einzahllimits auf mehr als 1000 Euro, die aber in der praktischen Umsetzung viel zu kompliziert sei.

Frustrierendes Ping-Pong

Auch das rapide Wachstum des illegalen Marktes wurde beim Regulatory Breakfast besprochen. Priglinger-Simader zeigte sich mit der Situation sehr unzufrieden. Die Zahlen der Studie der Universität Leipzig unter Leitung von Professor Gunther Schnabl zeigten die Probleme mit den zunehmenden illegalen Glückspielangeboten klar auf. Für den DOCV-Vizepräsidenten steht fest, dass die Vollzugsbehörden angesichts solcher Zahlen tätig werden müssen. Hembury kritisiert, dass Gerichte oftmals die Kanalisierung nicht als Ziel anerkennen würden, obwohl dieses in Paragraph 1 des Glücksspielstaatsvertrages eindeutig definiert sei. Nur ein sichtbares legales Glücksspiel könne das Ziel der Kanalisierung gerecht werden, doch oftmals würden Gerichte den Fokus nur auf eine Begrenzung des Spielangebots lenken. So entstehe ein „Ping-Pong der Argumente“, welches zu Frustration führe.

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