DAkkS zur Zertifizierung von Spielhallen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat im April die Prüfung zweier Programme im Kontext der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen und deren Akkreditierungsfähigkeit festgestellt. Damit können Zertifizierungsstellen, die diese Programme zukünftig im Rahmen der Zertifizierung von Spielhallen anwenden wollen, ab sofort einen Antrag auf Akkreditierung für diesen Geltungsbereich stellen, heißt es in einer aktuellen Meldung der DAkkS.

Folgende Programme sind laut DAkkS in ihrem Portfolio akkreditierungsfähiger Programme:

– „Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland“, Deutsche Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen mbH (GZQG)

– „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“, Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

Die DAkkS weist darauf hin, dass Zertifizierungsstellen, die auf Grundlage dieser Programme tätig sein wollen, in Verbindung mit den jeweiligen Programmeignern treten und parallel dazu einen Antrag auf Akkreditierung bei der DAkkS stellen müssen. Betreiber von Spielhallen beziehungsweise Verbundspielhallen, die eine Zertifizierung anstreben, wenden sich an die zukünftig für diesen Bereich akkreditierten Zertifizierungsstellen.

Nach abgeschlossener Akkreditierung werden diese Stellen in der Datenbank akkreditierter Stellen aufgenommen. Bis zum Abschluss der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen können sich interessierte Betreiber von Spielhallen beziehungsweise Verbundspielhallen an die Programmeigner wenden.

Ende April meldete bereits die DAW, dass die Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards festgestellt worden sei.

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