BGH-Verfahren zur Erstattung von Wettverlusten ausgesetzt

Das für den 7. März datierte Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zur Erstattung von Wettverlusten (I ZR 90/23) von Tipico an einen Kläger wurde ausgesetzt. Wie die Pressestelle des BGH mitteilt, haben die Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt. Somit ist der Verhandlungstermin aufgehoben. In dem Verfahren geht es um die Klage eines Mannes, der zwischen 2013 und 2018 insgesamt 3.718,26 Euro bei Online-Sportwetten des Anbieters Tipico verloren hat. In diesem Zeitraum verfügte Tipico über keine deutsche Lizenz für Online-Sportwetten, sondern nur über eine Konzession der maltesischen Glücksspielbehörde.

Der deutsche Glücksspielmarkt wurde erst im Rahmen der Einführung des Glücksspielstaatsvertrages im Jahr 2021 liberalisiert. Zuvor gab es kein Vollverbot für Online-Sportwetten. Die erste bundesweit gültige Lizenz für Online-Sportwetten wurde erst im Oktober 2020 erteilt. Laut der Klägerseite seien daher die Wettverträge zwischen dem Kläger und Tipico unwirksam, da das Sportwetten-Angebot von Tipico zum Zeitpunkt des Spiels ohne deutsche Lizenz gewesen ist. Deshalb forderte der Kläger die vollständige Rückzahlung seiner Wettverluste vom Wettanbieter.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dezember 2023 entschieden, dass Tipico einem Spieler seine Verluste vollständig erstatten muss. Der Kläger hatte zwischen dem 17. November 2019 und 8. Oktober 2020 über die Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und 134.390 Euro verloren. Nach mehreren Urteilen von Oberlandesgerichten in vergleichbaren Fällen war die Entscheidung des BGH als Grundsatzurteil erwartet worden.

Bildquelle: Nikolay Kazakov – Bundesgerichtshof.de