BaWü: „Ein Mosaikstein im Gesamten“

„Ein Mosaikstein im Gesamten.“ So beschrieb Dirk Fischer (Foto), Vorsitzender des Automaten-Verbands Baden-Württemberg (AVBW), das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. März 2023. Mit dieser Entscheidung hatten die Richter die bisherige Auswahlpraxis konkurrierender Spielhallen in Baden-Württemberg gekippt. Das Urteil beherrschte die Jahreshauptversammlung des AVBW am 16. März in Stuttgart.

Nach diesem Urteil hoffe er auch für „viele andere laufende Verfahren“, dass sie im Ergebnis „mehr Rechtssicherheit für viele Familienbetriebe und ihre Mitarbeiter“ brächten, so Fischer. Auch Tim Hilbert, Justiziar des AVBW, bezeichnete das Urteil als „wichtigen Anknüpfungspunkt“ für die Automatenbranche in Baden-Württemberg. Hilbert erläuterte, dass dieses Urteil den baden-württembergischen „Sonderweg“ bei den Auswahlverfahren zwischen Spielhallen beende. Nach bisheriger Praxis hatten die Behörden nach der Gewährung eines Härtefalls kein Auswahlverfahren mehr durchgeführt. Aber genau diese Auswahlverfahren seien nötig, erläuterte Hilbert. Die Schwierigkeit bestehe allerdings darin, dass es bislang keine Auswahlkriterien definiert worden seien.

Positive Bilanz

Auch die vom Verfassungsgerichtshof verworfene „Zäsurrechtsprechung“ erklärte Hilbert. Diese sei von den Behörden angewandt worden, um Auswahlverfahren zu umgehen. Dabei geht es um die Frage, ob Altspielhallen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes über eine Spielhallenerlaubnis verfügten, bei einer Auswahlentscheidung das Bestehen von Kinder- und Jugendeinrichtungen entgegengehalten werden kann. Bisher hatten die Behörden in Baden-Württemberg argumentiert, dass diese Altspielhallen keine „Erlaubniszäsur“ aufweisen durften. Jede Unterbrechung, auch wenn der Betreiber nur für einen Tag keine behördliche oder gerichtliche Duldung oder Erlaubnis hatte und seine Spielhalle geschlossen war, führte zu solch einer Zäsur. Nach dem jetzigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs genügt es laut Hilbert jedoch, wenn ein Betreiber rechtzeitig vor Ablauf seiner bisherigen Erlaubnis einen Antrag auf Erteilung einer Neuerlaubnis gestellt hat.

Auch abseits des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zog Fischer eine positive Bilanz des abgelaufenen Jahres. Die Automatenbranche werde „positiver und differenzierter“ wahrgenommen – gerade auch in den Medien, freute sich Fischer. Es gebe immer wieder Anfragen verschiedener Zeitungen. Auch Veranstaltungen der Branche zum Kampf gegen illegales Spiel – gemeinsam mit Vertretern der Ordnungsbehörden stießen auf sehr gute Resonanz. Diese Arbeit werde der Vorstand fortsetzen. Dafür erhielten er und seine Vorstandskollegen die volle Unterstützung der Mitglieder. Neben Fischer wurden auch der stellvertretende Vorsitzende Martin Restle und die beiden Beisitzer Alexander Grosch und Michael Holderer einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

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