Baden-Württemberg: „Wie ein gallisches Dorf“

Auf der Jahreshauptversammlung des Automaten-Verbands Baden-Württemberg am 23. Juni berichtete der 1. Vorsitzende Dirk Fischer (Foto links) über die erfolgreich abgeschlossene Petition, bei der 22.000 Unterschriften alleine aus Baden-Württemberg gesammelt werden konnten. „Das Ziel ist eine Anhörung im Landtag“, so Fischer. Allerdings erwarte er keine Gesetzesänderung, aber man wolle „Meilensteine für die Zukunft einschlagen“.

„Wir haben 75 Prozent aller Landtagsabgeordneten angeschrieben und auf unsere Situation aufmerksam gemacht.“ Als Folge dieser Aktion habe nun die FDP eine Kleine Anfrage zu der Situation der Automatenbranche im Landtag gestellt. „Der persönliche Einsatz“, so Fischer, „ist elementar für unsere Arbeit!“

Einzelspielhallen erhalten

Im Moment sehe er keine Möglichkeiten großer Änderungen am Landesglücksspielgesetz, aber die Möglichkeit „minimalinvasiver Eingriffe“. Fischer: „Unser Ziel ist es, jede Spielhalle als Standort mit 12 Geldspielgeräten zu erhalten. Der Traum von Mehrfachkonzessionen ist ausgeträumt.“

Mehrfachkonzessionen seien nicht mehr genehmigungsfähig, da der §29, Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) nicht umgesetzt worden sei, so Verbandsjustiziar Tim Hilbert: „Die Umsetzung des GlüStV in das Landesglücksspielgesetz ist dramatisch!“ Sehe man sich die Deutschlandkarte an, dann haben neben den Stadtstaaten nur das Saarland und Baden-Württemberg den §29, Absatz 4 nicht umgesetzt: „Das sieht aus wie bei Asterix und Obelix, als wären wir das kleine gallische Dorf“, so Hilbert. Andere Bundesländer haben sich durch § 29, Absatz 4 die Möglichkeit geschaffen, Mehrfachkonzessionen weiter zu betreiben und Abstandskonflikte zugunsten der Spielhallen zu lösen, die drei Kriterien erfüllen: Zertifizierung, Sachkundenachweis für Betreiber und besondere Schulungen für das Personal. Martin Restle, stellvertretender Vorsitzender (Foto), legte den Mitgliedern trotzdem eine Zertifizierung ans Herz, als „politisches Argument“ und Zukunftssicherung. Hierzu gab es detaillierte Informationen.

Betriebe offen halten bei laufenden Verfahren

Der Weiterbetrieb von Mehrfachspielhallen sei derzeit nur durch Verlängerung bestehender Härtefälle möglich. Es gebe zurzeit 1.043 Spielhallenstandorte und 1.744 Spielhallenkonzessionen in Baden-Württemberg. „Da müssen etwa 700 Konzessionen schließen“, so Hilbert, „wir kämpfen um Zeit“. Es gebe Lichtblicke, so dürften sämtliche Betreiber in Stuttgart ihre Betriebe so lange offen halten, solange Verfahren laufen. Dies sei landesweit auch das Ziel, so Hilbert. Bei Einfachspielhallen mit Abstandskollision gebe es Auswahlverfahren. Das Problem hierbei sei, dass das Landesglücksspielgesetz keine Auswahlkriterien nenne, und das sei „dramatisch“, so Hilbert.

Illegales Spiel stark

Als eine Folge der Nichtanwendung des § 29, Abs. 4 sieht Hilbert die Abwanderung in illegale Spielangebote. Fischer berichtete über Behördenschulungen zu diesem Thema. Der Vollzug müsse klar zwischen legalem und illegalem Spiel unterscheiden können. Im ersten Quartal 2023 sei daher ein Fachkongress illegales Glücksspiel für Behörden in Stuttgart angedacht.

Weitere Themen der Jahreshauptversammlung waren OASIS, Umsatzsteuer, Verfahrensdokumentation Betriebsprüfung & Corona-Schlussrechnung sowie Neues zum Arbeitsrecht.

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