AVRP erinnert an Frist für Zertifizierung

Bis zum 31. Dezember müssen Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz die Nachweise zur Zertifizierung vorlegen. Daran erinnert der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz (AVRP) in einer Mitteilung. Zertifizierungspflichtig sind Einfachspielhallen in Abstandskonflikt und Mehrfachspielhallen.

Die ursprüngliche Frist war am 30. September abgelaufen. Betriebe, deren Zertifizierung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen war, erhielten einen Aufschub bis zum 31. Dezember. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) habe den Verband nun darüber informiert, dass einige Zertifizierungsnachweise immer noch nicht vorliegen. Im Falle, dass der Zertifizierungsnachweis nicht zum 31. Dezember 2023 bei der ADD vorliege, erlösche die glücksspielrechtliche Erlaubnis und könne auch im Nachgang nicht erneut beantragt werden. Dies gilt laut Verband auch, wenn das Nichtvorliegen nicht selbst verschuldet ist.

„Sollten Sie für einen zertifizierungspflichtigen Standort noch kein Zertifikat eingereicht haben, bzw. dieses von Ihrem Zertifizierungsanbieter noch nicht erhalten haben, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Prüforganisation auf, um sicherzustellen, dass Sie ihr Zertifikat rechtzeitig erhalten“, betont Verbandsjustiziar RA Tim Hilbert (Foto).