„Betriebssicherheit“ in Niedersachsen

„Das neue Gesetz bietet große Betriebssicherheit für nahezu jede Spielhalle in Niedersachsen“, betonte Frank Waldeck am 28. Januar bei einer gemeinsamen Online-Sitzung des Automatenverbands Niedersachsen (AVN) und des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV) mit über 100 Teilnehmern. Anlass war die Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen in Niedersachsen am 26. Januar. Es erlaubt unter anderem den Weiterbetrieb von Doppelspielhallen unter besonderen qualitativen Voraussetzungen.

Das Gesetz sei gerade noch rechtzeitig verabschiedet worden, stellte AVN-Vorsitzender Waldeck erleichtert fest. Mit dem 31. Januar laufen etliche befristete Erlaubnisse zum Betreiben von Spielhallen in Niedersachsen aus. „Bremen wartet noch auf einen Entwurf“, berichtete hingegen NAV-Vorsitzender Detlev Graß. Im kleinsten deutschen Bundesland laufen noch Beratungen zu den Ausführungsgesetzen für den neuen Glücksspielstaatsvertrag.

Ein Zertifizierungsnachweis und der Nachweis einer bestandenen Sachkundeprüfung seien neue Voraussetzungen für den Weiterbetrieb von Doppelspielhallen bis zum 31. Dezember 2025, erläuterte Prof. Florian Heinze, Justiziar von AVN und NAV. Allerdings sieht das Gesetz für diese Nachweise eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2023 vor, sagte Heinze.

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