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31.01.2012 13:37
Wollenhaupt wehrt sich gegen Testspiele mit Jugendlichen

"Wer gibt einer Behörde das Recht?"


HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt geht besonders gegen einen Passus aus dem angekündigten hessischen Spielhallengesetz vor: "Woraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass eine zuständige Behörde das Recht hat, gezielt Testspiele mit minderjährigen Jugendlichen durchzuführen, um gewerbliche Spielhallen zu kontrollieren? Es besteht kein Regelungsbedarf für eine solche Vorschrift, der Jugendschutz wird eingehalten!"

In Paragraph drei des Gesetzentwurfs heißt es wortgetreu: "Testspiele mit minderjährigen Personen dürfen durch die zuständige Behörde in Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben durchgeführt werden." Dazu Wollenhaupt: "Die Regelungen des Jugendschutzes werden in den gewerblichen Spielhallen von den Servicemitarbeitern strikt eingehalten. Es sind keine signifikanten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz bekannt."

Auch Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverbands Automatenunternehmer, will die "willkürliche" Legislative nicht hinnehmen: "In keinem anderen, vergleichbaren Lebenssachverhalt, zum Beispiel Alkohol- oder Rauchverbot, gibt es eine solche Regelung, warum also für die Automatenbranche?"

Aber auch andere Teile des von Innenminister Boris Rhein vorgestellten Gesetzentwurfs stoßen HMV und BA auf – zur kompletten Stellungnahme geht's hier entlang.

 

 


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