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23.08.2011 09:09
Berliner SPD-Politiker zu Gauselmann-Klage

"Spielhallengesetz ist wegweisend"


Daniel Buchholz, Berliner SPD-Politiker und treibende Kraft hinter dem Landesspielhallengesetz, sieht der Klage eines Gauselmann-Unternehmens "gelassen entgegen". Zudem verteidigt Buchholz das Berliner Spielhallengesetz als "rechtssicher und wegweisend". 

"Die Klage eines Spielhallenbetreibers kommt nicht überraschend, war sie doch direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes angekündigt worden", so Buchholz in einer Stellungnahme der SPD-Fraktion Berlin. "Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen, denn das Berliner Spielhallen-Gesetz ist im Parlament intensiv abgewogen worden und rechtssicher. Das Gesetz ist im Abgeordnetenhaus mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossen worden: SPD, CDU, Grüne und LINKE haben ihm zugestimmt. Im Juni ist das Gesetz in Kraft getreten. Berlin hat damit durch die Initiativen der SPD-Fraktion das strengste Spielhallengesetz Deutschlands. Dadurch konnten bereits mehrere Bezirke Anträge für neue Spielhallen in zweistelliger Zahl begründet ablehnen."

Allein im letzten Jahr sei die Zahl der Spielstätten in Berlin "explosionsartig angestiegen von 393 auf 523, darum musste die Politik handeln", so Buchholz. Daher sei zum 1. Januar 2011 die Vergnügungssteuer von 11 auf 20 Prozent angehoben worden. "Das untermauert sehr deutlich, dass Berlin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Spielhallen-Flut und die Spielsucht einzudämmen", erklärt der Stadtplaner. "Gleichzeitig stärken wir die Prävention, insbesondere bei Jugendlichen."

Buchholz erklärt auch erstmals, wie das Land Berlin zu der Übergangszeit von fünf Jahren gekommen sei: "Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verlieren zum 31. Juli 2016 alle Erlaubnisse von bestehenden Spielhallen ihre Gültigkeit und müssen nach dem geänderten Recht erneut beantragt werden. Bei dieser Frist haben wir insbesondere auf die Verfassungsmäßigkeit geachtet. Gewinnspiel-Automaten haben bei der Steuer nur eine Abschreibungszeit von vier Jahren."


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