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Nationale Strategie zur Suchtpolitik

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hat am 15.Februar 2012 die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik präsentiert, nachdem diese das Bundeskabinett passiert hatte.
Die Nationale Strategie, deren Leitmotiv „Der Mensch im Mittelpunkt“ ist, wurde von der Drogenbeauftragten zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit entwickelt und wird von allen Bundesressorts getragen. Sie beschreibt die Grundlagen und Herausforderungen der Drogen- und Suchtpolitik der nächsten Jahre und löst den Aktionsplan Drogen und Sucht von 2003 ab. Hauptziele der Strategie sind die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme.
Anlässlich der Vorstellung erklärte die Drogenbeauftragte: „Die Nationale Strategie stellt die Suchtpolitik auf eine moderne und aktuelle Grundlage und nimmt sich neuer Herausforderungen an.“ Dazu gehören die demographische Entwicklung, Konsummuster wie der Mischkonsum, neue Suchtformen, wie die Onlinesucht, aber auch neue Substanzen. Für die einzelnen Suchtstoffe und Suchtformen werden in der Strategie konkrete Zielsetzungen beispielhaft aufgeführt und mit Maßnahmen unterlegt.
Zu dem konkreten Ziel und als Maßnahmen beim Glücksspiel werden explizit die Stärkung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Prävention der Glücksspielsucht bei der Novellierung der Spielverordnung (technische und spielerbezogene Maßnahmen) genannt.
Die Thematik „Pathologisches Glücksspiel“ wird in der 75 Seiten umfassenden Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik auf den Seiten 44-47 behandelt.
So ist zum Beispiel auf Seite 44 die Ausgangslage wie folgt beschrieben:
„Automatenspiele haben ein besonderes Suchtpotential. Aus suchtpolitischer Sicht sind viele der in der aktuell gültigen Spielverordnung geregelten Kriterien kritisch zu bewerten. So ist die schnelle Spielfrequenz und die Mehrfachbespielung von Automaten als problematisch zu beurteilen, da ein Verlusterleben immer weniger stattfindet. Mit steigendem Geldeinsatz steigen auch die psychischen Wirkungen wie Stimulation, Glücksgefühle, Erfolgserlebnisse und Chasing (Jagd nach Verlustausgleich) an. Problematisch ist in diesem Bereich vor allem die hohe Verfügbarkeit von Automatenspielen in Gaststätten; hier ist das Angebot insbesondere für Jugendliche leicht zugänglich und Maßnahmen des Spielerschutzes werden von den zuständigen Ordnungsämtern nicht ausreichend überwacht. Zunehmend in den Blickpunkt des Interesses rücken die Suchtgefahren bei Glücksspielen im Internet. Der Spieler kann hier ohne jegliche soziale Kontrolle rund um die Uhr in den eigenen vier Wänden spielen. Dies lässt Hemmschwellen und Berührungsängste schwinden und führt zu einer großen Verfügbarkeit aller Glücksspiele. Hinzu kommen die Möglichkeit einer anonymen Spielteilnahme und der einfache, in seiner Gesamtheit häufig nicht mehr zu überschauende Zahlungsverkehr durch Kreditkarte und andere bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten.“
Zur Suchtprävention und zum Spielerschutz sind folgende Maßnahmen angedacht (Seite 46):
- „Fortführung bewährter und Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glücksspiels“
- „Verbesserung der Epidemiologie pathologischen Glücksspielverhaltens, insbesondere bezüglich Jugendlicher“
Ein hoher Spielerschutz beim Automatenspiel ist als weiteres Ziel aufgeführt (Seiten 46, 47):
„Trotz der unterschiedlichen Regelungsansätze beim Automatenspiel (kleines Spiel in Spielbanken einerseits, Geldspiel in Spielhallen und Gaststätten andererseits) ist es inzwischen als erwiesen anzusehen, dass das Suchtpotential in beiden Bereichen hoch ist. Diese Erkenntnis macht es notwendig, dass die Maßnahmen des Spielerschutzes in beiden Bereichen auf hohem Niveau angeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass die Spielerschutzmaßnahmen personenbezogen sind, sich also am Spieler ausrichten und nicht auf technische Maßnahmen an den Automaten beschränken. Gesetzliche Neureglungen müssen so gestaltet sein, dass Unklarheiten und daraus resultierende Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.“
Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
- „Verstärkung des Jugendschutzes sowie des Spielerschutzes und der Suchtprävention bei der Novellierung der SpielV durch technische und spielerbezogene Maßnahmen“
- „Mittelfristig: Einführung einer Spielerkarte“
- „Verbesserung der Sachkenntnis von Automatenaufstellern hinsichtlich Kriterien für problematisches und pathologisches Spielverhalten“
- „Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben“
- „Begrenzung von Geldspielautomaten im Gaststättenbereich“
Ein weiteres Ziel ist die Umsetzung von Regelungen im Bereich des Internetglücksspiels, welches ein besonderes Suchtpotential berge (Seite 47). Folgende Regelungen zur Unterstützung der Länder beim Spielerschutz im Internet werden vorgeschlagen:
- „Sperrsysteme zur Sperrung von Spielern“
- „Maßnahmen zum Ausschluss jugendlicher Spieler“
- „Verlusthöchstgrenzen“
Die für das „Pathologische Glücksspiel“ relevanten Seiten der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik sind als Auszug beigefügt.
(Quelle: BA direkt, 16.02.2012)
