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19.08.2011 15:18
Gauselmann Gruppe

Klage gegen Berliner Spielhallengesetz


Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe hat Klage gegen das Berliner Spielhallengesetz erhoben. Mit der Klage soll die Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit des Gesetzes festgestellt werden.

„Nach unserer Auffassung“, so Unternehmenssprecher Mario Hoffmeister „greift das Berliner Spielhallengesetz in unzulässiger Weise in unser Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und führt darüber zu einer grundgesetzwidrigen Enteignung.“ Das Spielhallengesetz sieht vor, dass nach einer Frist von fünf Jahren alle Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Nach Auffassung der von der Gauselmann Gruppe beauftragten Rechtsanwälte erfüllt dies den Tatbestand der grundrechtswidrigen Enteignung, die nicht nur Spielstättenbetreiber, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter trifft. Zudem verlangt das Berliner Spielhallengesetz von den Betreibern, dass sie gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen und persönliche Daten der Spielgäste notieren. „Unsere Spielgäste haben ein Recht darauf, dass wir ihre persönlichen Daten schützen.“

Die jetzt eingereichte Klage sei nur der Anfang einer Prozesslawine, heißt es von Seiten des Unternehmens.


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