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Kauder komplett – die IMA-Rede 2012

"Sie waren zu lange ruhig. Sie haben sich zu lange zu viel gefallen lassen. Die Politik ging davon aus, dass sie die Schraube noch einmal stärker anziehen kann. Ich kann Ihnen nur raten, lassen Sie sich solche Gesetze nicht gefallen. Klagen Sie beim Bundesverfassungsgericht! Das Recht ist auf Ihrer Seite!" Mit Worten wie diesen eröffnete MdB Siegfried Kauder am Dienstag die IMA. Wir haben seine komplette Rede. Hier.
"Sehr geehrter Herr Gauselmann, meine Damen und Herren, ich bin zugegebenermaßen mit gemischten Gefühlen durch ein Spalier junger Menschen gelaufen, die Plakate vor sich hertragen, und ich habe mir überlegt, haben diese jungen Menschen, die ausgebildet werden, eine Zukunft oder haben sie keine? Die jungen Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie eine faire Antwort bekommen. Ich kann ihnen zurufen: Wenn es nach mir geht, werden Sie eine Zukunft haben. Sie machen einen guten Job, sie werden gut ausgebildet, und das Recht ist auf ihrer Seite. Deswegen stehe ich hinter ihnen und helfe ihnen, dass das Recht auch Recht bleibt.
Ein Staat, in dem nicht Gerechtigkeit herrscht, ist eine Bananenrepublik. Und, meine Damen und Herren, ich möchte nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat leben, wie die Bundesrepublik Deutschland einer sein sollte.
Das Grundgesetz schützt den Bürger vor staatlichen Zugriffen. Allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet, dass jeder Bürger in Deutschland sich so verwirklichen darf, wie er das für richtig hält, ohne dass der Staat moralisierend das, was der Bürger tut, bewerten darf. Die Grenzen sind dort erreicht, wo die Sittengesetze etwas verbieten und die Rechtsstaatlichkeit etwas anderes fordert. Der Staat kann nicht von sich aus sagen: Wir verbieten, was wir für richtig halten, was wir Politiker nicht wollen. Wir könnten auch das Motorradfahren verbieten. Das braucht man nicht, das macht nur Lärm. Aber der Mensch darf Motorradfahren, weil es ihm Spaß macht. Auch das gehört zur Entfaltung seiner Persönlichkeit. Und nicht anders ist es im Bereich des Spielens. Das Spielen, auch das Glücksspiel, gehört zum Menschen. Und der Mensch entscheidet selbst, ob er spielen will oder ob er nicht spielen will. Der Staat kann das nicht verbieten und muss auch gleiches Recht für beide Seiten gelten lassen.
Meine Damen und Herren, Sie merken es, ich spreche eine deutliche Sprache. Der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass er Politik auch verstehen kann, dass ein Politiker Position bezieht, dort, wo Ungerechtigkeiten aufgedeckt werden, dafür eintritt, dass diese Ungerechtigkeiten beseitigt werden. Gleiches Recht für alle. Warum darf man in staatlichen Spielbanken Glücksspiel betreiben und Automaten spielen, die im Prinzip denen in Spielhallen gleich sind, ohne allerdings den Beschränkungen, wie sie in Spielhallen gelten, genügen zu müssen. Gleiches Recht für alle. Was soll ich den jungen Menschen da oben erzählen? Wie soll ich ihnen erklären, dass die Länder versuchen, ihre Vorteile zu wahren und andere Branchen deshalb regelrecht platt machen? Auch der Staat ist an Gesetz und Recht gebunden, das ergibt sich aus Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes, wie jeder Berufspolitiker sehr wohl weiß. Warum macht aber die Politik etwas, was die Verfassung nicht zulässt? Ich sage es ganz offen: Es kann sich keiner dahinter verstecken und sagen: „Ich habe mich geirrt. Ich war der Meinung, es sei verfassungskonform, dass gegen die Spielhallenbetreiber vorgegangen wird.“ Jeder muss es wissen. Alle Rechtsexperten sagen: Da wird Verfassungsrecht gebrochen. Wir erwarten vom Bürger, dass er sich an Recht und Ordnung hält, und geben als Politiker in diesem Bereich ein absolut schlechtes Beispiel. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Politik es darauf ankommen lässt, dass eine Berufsgruppe vor das Verfassungsgericht zieht, und die Politik sich wieder einmal sagen lassen muss: So geht es nicht. Ihr seid über die Grenzen der Verfassung hinausgegangen. Der Staat darf nicht Konkurrenz einfach „platt machen“ und vom Feld fegen, weil er die Möglichkeit hat, Verordnungen zu erlassen, die nur schwer anzugreifen sind.
Meine Damen und Herren, ich finde es beschämend, dass eine Berufsgruppe sich mit Hilfe von Gerichten zur Wehr setzen muss, damit Recht auch Recht bleibt. Der Staat ist aufgerufen, ein Beispiel zu geben, um den jungen Menschen zu zeigen, dass man sich an Recht und Ordnung hält und nicht Recht beugt, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Was im Augenblick im Bereich der Spielhallen passiert, ist etwas, das ein Berufspolitiker nicht hinnehmen darf. Und ich war etwas überrascht, als einige irritiert waren, dass der Vorsitzende eines Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nichts anderes tut, als seine Pflicht wahrzunehmen. Es ist unsere Aufgabe als Rechtspolitiker, dafür zu sorgen, dass nur solche Gesetze den Bundestag passieren, die rechtsförmlich in Ordnung sind, die dem Verfassungsrecht entsprechen. Ich tue nichts anderes als meine Pflicht. Deswegen fand ich es beschämend, als ein Journalist auf mich zukam und mich fragte: „Bekommen Sie etwa dafür, dass Sie heute einen Festvortrag halten, ein Honorar?“ Meine Damen und Herren, schon diese Frage finde ich nicht in Ordnung. Ich komme hierher als Vorsitzender eines Rechtsausschusses, in einer politischen Funktion, für die ich vom Bürger bezahlt werde. Ich bekomme meine Diäten wie jeder andere Abgeordnete auch. Und ich komme hierher, weil eine Ungerechtigkeit beseitigt werden muss, und nicht um die Hand aufzuhalten.
Etwa zehn Millionen Menschen besuchen im Jahr Spielhallen, um sich dort zu vergnügen. Das dürfen sie. Ich weiß nicht, wie viele Menschen eine staatliche Spielbank besuchen. Ich habe es vor zwei Tagen zum ersten Mal gemacht. Dabei ist mir Verschiedenes aufgefallen: Die Garderobe kostet 25 Cent. Das ist schon ein Zuschussgeschäft. Es gibt einen Freigutschein für ein alkoholisches Getränk. Man lockt den Bürger in staatliche Spielbanken, damit er dort sein Geld ausgibt. Das ist ja in Ordnung. Aber das gleiche Recht muss für Spielhallen auch gelten. Lassen Sie sich nicht in den Hintergrund drängen. Gehen Sie offensiv nach vorne und demonstrieren Sie, dass Sie nichts anderes tun, als einen Wirtschaftszweig aufrechtzuerhalten, der auch den jungen Menschen eine Zukunft gewährleistet, weil sie dort eine Ausbildung begonnen haben und einen Beruf bekommen werden. Deswegen kann man das nur unterstützen.
Und wie soll ich vor jungen Menschen stehen und ihnen erklären, dass der Staat pharisäerhaft mit der Verfassung umgeht, dass er mit Spielbanken großzügig umgeht und Spielhallen unterdrückt? Warum man in Spielbanken ohne die Beschränkungen wie in Spielhallen dem Glücksspiel frönen darf, ergibt sich aus der Begründung: „In staatlichen Spielbanken wird die „Spielsucht“ bekämpft.“ Ich habe diesen Satz dreimal lesen müssen, um ihn zu begreifen. Man begreift ihn nur, wenn man die Rechtsprechung dazu heranzieht. Sie verlangt, dass in Spielbanken die „Spielsucht“ bekämpft wird, denn nur das rechtfertigt die Aufrechterhaltung des staatlichen Spielbankenmonopols. Meine Damen und Herren, eine verlogenere Argumentation habe ich noch in keinem Gesetz erlebt. Das darf man nicht zulassen, das muss man brandmarken.
Wenn mir jemand erklären kann, warum in staatlichen Spielbanken die „Spielsucht“ besser aufgehoben ist und besser bekämpft wird als in einer privaten Spielhalle, dann lasse ich mich bekehren. Und die Argumentation stimmt auch nicht. Wenn Sie das Spiel in den Spielhallen verbieten, würde der krankhafte Spieler ins Internet gehen – denn im Durchschnitt spielt er fünf unterschiedliche Spielarten. Wenn Sie eine sperren, hat er noch immer vier, und die fünfte eröffnet er sich über das Internet. Also das Argument, „Spielsucht“ bekämpfen zu müssen und deshalb die Spielhallen zu reglementieren, ist verlogen und pharisäerhaft und darf so nicht im Raum stehen bleiben. Im Übrigen sind es nur einige wenige, die krankhaft spielen. „Spielsucht“ findet im Kopf statt und nicht am Spielautomaten. Deswegen muss man den Menschen helfen, von der Sucht wegzukommen. Man darf nicht das verbieten, was sie sich rund um die Uhr auf dem illegalen Markt beschaffen können.
Meine Damen und Herren, Sie sollten sich vielleicht abschließend sagen lassen: Sie waren zu lange ruhig. Sie waren zu lange friedlich. Sie haben sich zu lange zu viel gefallen lassen. Die Politik ging davon aus, dass sie jetzt die Schraube noch mal stärker anziehen kann. Und Sie wehren sich wiederum nicht, Sie arrangieren sich. Aber: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Vertreten Sie Ihre Ansprüche offensiv! Sie sind auf der richtigen Seite. Deswegen kann ich Ihnen nur anraten: Lassen Sie sich solche Gesetze nicht gefallen. Klagen Sie beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik muss auch mal wieder merken, dass Politik gegen den Bürger nicht gut tut. Politik gegen die Verfassung ist unanständig. Sorgen Sie dafür, dass in Deutschland Recht auch Recht bleibt. Wir wollen nicht in einer Bananenrepublik leben, sondern in einem Rechtsstaat, den wir uns hart erkämpft haben. Ich stehe deshalb an Ihrer Seite und freue mich, dass ich heute bei Ihnen bin und diese Messe eröffnen darf. Behalten Sie eine gute Stimmung. Wir werden es schaffen. Ich unterstütze Ihr Anliegen. Die Verfassung muss gewahrt werden. Sie sind auf dem richtigen Weg! Dankeschön."
