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Hessen beschließt Spielhallengesetz

Nach Berlin und Bremen hat nun auch Hessen, als erstes Flächenbundesland, das angekündigte Spielhallengesetz beschlossen. Die drastische Zunahme der Spielhallen und die dadurch entstandenen Gefahren der Spielsucht machten ein staatliches Handeln erforderlich, begründete Innenminister Boris Rhein das Vorgehen.
Das Spielhallengesetz verbietet Mehrfachkonzessionen sowie die Werbung für den Spielbetrieb an der Außenfassade. Zudem müssen die Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern voneinander einhalten sowie eine achtstündige Sperrzeit. Betreiber sollen künftig mit Hilfe von Sozialkonzepten der Entstehung von Spielsucht vorbeugen. Für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind hohe Strafen vorgesehen. „Wer beispielsweise den Aufenthalt Minderjähriger zulässt oder unzulässige Werbung betreibt, kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro, in besonders schweren Fällen sogar mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro bestraft werden”, erklärte Innenminister Boris Rhein.
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